Der Hausbesitzer haftet, wenn er Ihnen den Brandschaden schuldhaft zugefügt hat. Inwieweit aufseiten des Schädigers das Risiko versichert ist und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Versicherung den Schaden reguliert, ist im Verhältnis zu dem Geschädigten, also zu Ihnen, zweitrangig. Ihr Schadenersatzanspruch richtet sich gegen den Schädiger; Sie müssen ihn gegebenenfalls auch gerichtlich geltend machen.
Ein Ersatzanspruch setzt grundsätzlich voraus, dass der Schaden schuldhaft, das heißt fahrlässig oder vorsätzlich, herbeigeführt worden ist. Jedoch könnten Sie Ihren Anspruch auch aufgrund eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches nach § 906 Abs. 2 BGB geltend machen. Dieser Weg hat gegenüber dem zivilrechtlichen Anspruch den Vorteil, dass er auch greift, wenn den Schädiger kein Verschulden trifft. Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen; die Einwirkungen müssen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und der Betroffene konnte die Einwirkungen nicht abwehren.
In Ihrem Fall ist fraglich, ob man die von dem störenden Grundstück ausgehenden Einwirkungen dem Eigentümer des Grundstückes zurechnen kann. Laut Polizei ist unklar, warum der Carport abgebrannt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Störungen durch Naturereignisse dem Eigentümer ebenso wenig zuzurechnen sind wie beispielsweise das rechtswidrige Verhalten Dritter; liegt also Brandstiftung vor, ist der Hausbesitzer nicht verantwortlich. Anders verhält es sich, wenn ein technischer Defekt an einer Stromleitung nachgewiesen wird. Hier kann der Eigentümer haften, wenn er seine Sicherungspflicht, also seine Verantwortung für den Zustand des Gebäudes, verletzt hat.
Allerdings sind Sie als Geschädigter beweispflichtig. Konkret müsste zum Beispiel ein Gutachter feststellen, dass tatsächlich als Brandursache nur ein technischer Defekt infrage kommt und alle anderen Ursachen ausgeschlossen sind. Dies darzulegen ist im Einzelfall schwierig. Deshalb bekommen Sie den Brandschaden an Ihren Bäumen unter Umständen nicht ersetzt.
(Folge 23-2019)