Grundsätzlich besteht erst einmal Versicherungsschutz bei dem Versicherer, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Kaufes des Anhängers versichert waren. Dieser Versicherungsschutz besteht auch noch drei Jahre nach Ablauf des Vertrages. Da Sie erst sechs Jahre nach Ablauf des Vertrages Kenntnis vom Mangel am Anhänger erhielten, ist infolge eines Abkommens zwischen den meisten Rechtsschutzversicherern der Folgeversicherer zuständig. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Vertrag und damit der Versicherungsschutz vergleichbar ist. Damit soll verhindert werden, dass Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Sie sollten sich daher grundsätzlich an Ihren jetzigen Rechtsschutzversicherer wenden. Allerdings sollten Sie sich nicht allzu große Hoffnungen machen. Unseres Erachtens dürfte Ihr Anspruch vermutlich längst verjährt sein. Aber auch diese Fragen sollten Sie mit einem Anwalt Ihrer Wahl erörtern, falls die Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt.
(Folge 27-2018)