Wochenblatt-Leserin Anna V. fragt: Bei Minustemperaturen kann es passieren, dass Wasserleitungen gefrieren und im schlimmsten Fall platzen. Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch ab? Worauf sollte ich achten, damit der Versicherer zahlt?
Bund der Versicherten e. V. (BdV) antwortet: Um einem Wasserrohrbruch vorzubeugen, sollte man alle Räume ausreichend beheizen. Dazu gehören auch wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume. Frieren die Wasserleitungen ein und platzen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die vollen Kosten – allerdings nur, sofern die Schäden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In dem Fall kann sie die Leistung kürzen.
Heizkörper nicht abdrehen
So fordern Wohngebäudeversicherer explizit, dass Versicherungsnehmer während der kalten Jahreszeit ausreichend heizen und die Heizkörper keinesfalls abdrehen, um dem Einfrieren von Leitungen vorzubeugen. Bei Dauerfrost müssen zudem alle Wasser- und Heizungsrohre regelmäßig kontrolliert werden.
In Waschküchen und Kellerräumen gibt es oft keine Heizkörper. Wohngebäudeversicherer fordern hier, die betroffenen Leitungen zu entleeren.
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(Folge 6-2023)