Versicherung senkt Garantiezins

Ich habe 2003 eine private Rentenversicherung abgeschlossen mit 3,5 % Garantiezins. Nun teilt mir meine Versicherung mit, der Garantiezins sinke 2015 auf 3,25 %. Darf ein Versicherer so einfach den Garantiezins senken?

Nein, das darf er nicht. Der Garantiezins, den der Versicherer bei Vertragsabschluss zugesagt hat, ist verbindlich für die gesamte Vertragslaufzeit. Genau aus diesem Grund kommen einige Lebens- und Rentenversicherer heute in Schwierigkeiten: Angesichts des extrem niedrigen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten können sie die damals garantierten Renditen heute nicht mehr erwirtschaften und haben Probleme, alte Verträge mit hohem Garantiezins zu be­dienen.

Vermutlich verwechseln Sie den Garantiezins mit der Gesamtver­zinsung: Der Garantiezins ist das Minimum, das Ihnen die Versicherung gutschreiben muss. Hinzu kommen in der...