Eine Rechtschutzversicherung können Sie und die Versicherung drei Monate vor Ablauf kündigen (ordentliche Kündigung). Falls nach Ablauf von drei Jahren keine Kündigung fristgerecht eingeht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Im Bereich der Rechtschutzversicherung besteht der Sonderfall, dass nicht nach jedem versicherten Schaden gekündigt werden kann, sondern erst nach dem zweiten und jedem weiteren versicherten Rechtschutzfall innerhalb von zwölf Monaten.
Vermutlich ist somit die Kündigung Ihrer Versicherung rechtens. Die Versicherungen nehmen häufig dann eine Kündigung vor, wenn die Kunden zu hohe Schäden verursacht haben und die Schadensquote somit negativ ist. Ein weiterer Grund der Versicherungen kann eine Neuordnung der Verträge sein.
Falls Sie eine Rechtschutzversicherung benötigen, holen Sie sich von den örtlichen Versicherungen Angebote ein. Aus Kostengründen sollten Sie bei der Rechtschutzversicherung eine kleine Selbstbeteiligung vereinbaren.
(Folge 48-2017)