Versicherung kündigt Vertrag

Ich habe seit 1994 eine Rechtschutzversicherung. In den ganzen Jahren habe ich die Versicherung viermal in Anspruch genommen. Nun hat sie den Vertrag zum 4. November 2018 mit dem Argument „zu oft in Anspruch genommen“ gekündigt. Ist das rechtens?

Eine Rechtschutzversicherung können Sie und die Versicherung drei Monate vor Ablauf kündigen (ordentliche Kündigung). Falls nach Ablauf von drei Jahren keine Kündigung fristgerecht eingeht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Im Bereich der Rechtschutzversicherung besteht der...