Wochenblatt-Leserin Anna T. fragt: Wir haben eine landwirtschaftliche Fläche als Gemeinschaftseigentum (Privateigentum) geerbt. Brauchen wir für diese verpachtete Fläche eine besondere Haftpflichtversicherung oder ist ein eventuelles Risiko auch über die jeweilige Privathaftpflichtversicherung abgesichert?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Das Risiko des Schadensfalls in der Praxis ist gering. Generell sind der Pächter als Bewirtschafter der Flächen bzw. seine Mitarbeiter gegen Sach- und Personenschäden über seine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle von ihm bewirtschafteten Flächen.
Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt teilt uns ein Versicherer auf Anfrage mit, dass grundsätzlich, wenn jemand Fremdes auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt, ein Anspruch gegen Sie als Eigentümer des Grundstücks besteht. Das bedeutet, der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche ist im Schadensfall genauso in Anspruch zu nehmen, wie der Eigentümer eines Hausgrundstücks. Die Privathaftpflichtversicherung tritt nicht ein. Daher sollten Eigentümer von Hausgrundstücken eine sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ratsam
Analog rät der Versicherer Flächeneigentümern, „die auf Nummer sicher gehen wollen“, auch für ihre verpachteten Ländereien eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Pflicht besteht allerdings nicht.
Eine weitere Möglichkeit ist, Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung in eine Betriebshaftpflichtversicherung für Verpächter umzuwandeln. Diese wird von allen landwirtschaftlichen Versicherungen angeboten. Dabei sollte die Versicherungssumme mindestens 5 Mio. € betragen.
Betriebsleiter mit Hofstellen und verpachteten Flächen sollten ihre Betriebshaftpflichtversicherung anpassen. Die Prämien dürften nach Umstellung je nach Betrieb deutlich sinken.
Die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Ländereien betragen beispielsweise im von uns angefragten Fall bei 1 bis 20 ha Grünland 28 €/Jahr, ab 21 ha sind es 65 €. Pauschal kann man das aber so nicht sagen. Wie hoch die Versicherungsbeiträge tatsächlich sind, hängt immer vom Einzelfall ab.
Wie bei einem Mietverhältnis für Wohngebäude lassen sich die Kosten auf den Pächter übertragen. Vertragliche Regelungen im Pachtvertrag sind zu berücksichtigen.
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(Folge 11-2023)