Unwetterkatastrophen: Wie versichere ich mein Haus?
Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht automatisch mit in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wie kann ich als Hauseigentümer das Rückstaurisiko absichern? Kommt es vor, dass Versicherer keine Verträge zur Elementarschadenversicherung abschließen – oder nur mit hohen Zuschlägen? Dürfen Versicherungen im Schadensfall einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen? Wie lange dauert es, bis der Versicherungsschutz greift?
Ihre Fragen zum Rückstauschutz bei Gebäuden vor Unwetterschäden beantworte ich gern:
Rückstaurisiko absichern: Der Hauseigentümer kann das Rückstaurisiko meist nicht separat versichern. Vielmehr ist das Rückstaurisiko als ein Teil von versicherten Risiken in der Elementarschadenversicherung enthalten. Schließt der Hauseigentümer eine Elementarschadenversicherung neben oder in der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung ab, ist der Rückstau versichert.
Kein Versicherungsschutz: Ja, es gibt Gebäude, für die keine Elementarschadenversicherung zu...