Alle vom Sturm verursachten Schäden müssen Sie umgehend Ihrer Versicherung melden. Sie sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was weitere Schäden verursachen oder die Feststellung der Schäden erschweren könnte. Das gilt nicht bei Gefahr im Verzuge, wenn etwa ein umgestürzter Baum weggeräumt werden muss. In derartigen Fällen sollten Sie am besten sofort die Feuerwehr rufen.
Worauf sollten Sie generell bei der Schadensmeldung achten? Dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Ratschläge:
- Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach den Bedingungen der Versicherung ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Dass tatsächlich der Sturm Ziegel und Dachpappe weggeweht hat, können Betroffene oft nicht nachweisen. Wurden Häuser in der Nachbarschaft jedoch ebenfalls beschädigt, regulieren die Versicherungen in der Regel ohne besondere Nachweise.
- Einen dreifachen Schutz bietet die Gebäudeversicherung: Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wurden Hausratgegenstände durch eindringendes Regenwasser beschädigt, springt die Hausratversicherung ein.
- Ist ein Blitz ins Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Sind durch das Unwetter Keller überflutet und Wände und Inventar beschädigt worden, dann schützt allein eine Elementarschaden-Versicherung. Dieses Risiko muss aber extra in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung versichert sein. Bislang hat aber nur etwa ein Drittel aller Hausbesitzer eine Elementarschaden-Versicherung. Das könnte sich in Zukunft ändern, wenn infolge des Klimawandels immer mehr Stürme über Deutschland toben.
- Hat der Sturm Dachziegel auf ein Auto geschleudert, zahlt die Teilkaskoversicherung. Davon abgezogen wird die Selbstbeteiligung, die der Halter abgeschlossen hat. Dagegen wird der Halter bei einem Unwetterschaden nicht beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
- Fährt ein Auto auf einen umgestürzten Baum, zahlt nur die Vollkaskoversicherung, hier reicht die Teilkasko nicht aus.
- Stürzt ein erkennbar morscher Baum zum Beispiel auf ein Auto oder eine Garage, muss der Baumbesitzer bzw. dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Mitunter fallen aber auch gesunde Bäume um. Das ist höhere Gewalt. Der Besitzer des Baumes haftet dann nicht für den Schaden auf dem Nachbargrundstück.
(Folge 12-2019)