Sturmschäden: Zahlt Versicherung?

Sturmtief Eberhard hat auf unserem Grundstück erhebliche Schäden angerichtet. Ein Baum ist auf das Garagendach gestürzt. Auf dem Scheunendach fehlen Ziegel. Dazu kommen verschiedene Nässeschäden. Wir haben eine Gebäude- und Sturmversicherung für Haus und Hof abgeschlossen. Ersetzt sie alle Schäden?

Alle vom Sturm verursachten Schäden müssen Sie umgehend Ihrer Versicherung melden. Sie sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was weitere Schäden verursachen oder die Feststellung der Schäden erschweren könnte. Das gilt nicht bei Gefahr im Verzuge, wenn etwa ein umgestürzter Baum weggeräumt werden muss. In derartigen Fällen sollten Sie am besten sofort die Feuerwehr rufen.

Worauf sollten Sie generell bei der Schadensmeldung achten? Dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Ratschläge:

  • Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach den Bedingungen der Versicherung ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Dass tatsächlich der Sturm Ziegel und...