Sozialbeiträge lange nachzahlen?

Bei Überprüfung des SVLFG-Bescheides ist mir auf-gefallen: Die angegebene Fläche ist zu klein, ich zahle zu wenig. Ich habe vergessen, eine vor einiger Zeit erworbene Fläche der Berufsgenossenschaft zu melden. Muss ich die Beiträge für Jahre nachzahlen? Gibt es eine Verjährungsfrist?

Was die Beitragserhebung in der Sozialversicherung betrifft, sind Sie mitwirkungspflichtig. Hierzu gehört auch die zeitnahe und korrekte Meldung der Flächen, nach denen die Beiträge in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung und Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft berechnet werden.

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