Schutz vor Haftungsfolgen bei Pensionspferdehaltung

Ich halte Pensionspferde und habe jetzt ein neues Einstellerpaar mit zwei Kindern, drei und elf Jahre alt. Diese bewegen sich frei auf meinem Hof. Wie kann ich mich vor Haftungsfolgen schützen? Muss ich überall Schilder aufstellen?

Sie sind mit Ihren Einstellern über einen Pferdepensionsvertrag verbunden. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses obliegen beiden Parteien Schutzpflichten der jeweils anderen Partei gegenüber. Das bedeutet, dass jede Vertragspartei die gebotene Sorgfalt für die Gesundheit und das Eigentum der anderen Vertragspartei zu beachten hat, damit der jeweils andere möglichst nicht zu Schaden kommt. Inhaltlich entsprechen die Schutzpflichten den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten. In Ihrem Falle bedeutet das, dass die Reitanlage in einem solchen Zustand zu erhalten ist, dass Gefahren für Ihre Einsteller im Rahmen des Möglichen ausgeschlossen werden. Dabei sind die Einsteller vor solchen Gefahren zu schützen, die über das mit der Nutzung der Reitanlage normalerweise...