Rohrbruch: Wer zahlt den Strom?

Unser Hauskeller stand unter Wasser, weil eine Leitung der öffentlichen Wasserversorgung leck geschlagen war. Die Stadtwerke, Betreiberin der Wasserversorgung, haben uns Lüfter zur Verfügung gestellt. Wer aber zahlt den Strom? Weitere Schäden gab es nicht.

Vermutlich war der Leitungsbruch außerhalb Ihres Grundstücks. Durch die direkte Nähe zu Ihrem Gebäude ist das Wasser in Ihren Keller eingedrungen.

Betreiber von Versorgungsanlagen haften nach § 2 des Haftpflichtgesetzes für die von Ihnen betriebenen Rohrleitungsanlagen, wenn unter anderem durch Flüssigkeiten, die aus einer Leitung austreten, die Sachen von Dritten beschädigt werden. Die Haftung ist dabei als...