Ob Versicherungsschutz besteht, diese Frage ist im § 3 Nr.1 der Versicherungsbedingungen geregelt. Danach tritt die Versicherung für einen Rohrbruch ein, wenn sich die Rohre innerhalb eines Gebäudes befinden. Die Bodenplatte des Fundamentes ist dem Gebäude als wesentlicher Bestandteil zuzurechnen. Sollte der Rohrbruch nachweislich an einem Rohrstück eingetreten sein, das sich innerhalb der Bodenplatte befindet, muss die Versicherung den Schaden ersetzen. Zur Schadensbeseitigung zählen auch die Kosten für den Einsatz von mobilen Trocknungsgeräten.
An welcher Stelle genau war der Rohrbruch? Dies geht aus Ihrer Anfrage nicht zweifelsfrei hervor. Befindet sich die schadhafte Stelle außerhalb der Bodenplatte des Gebäudes, dürfte kein Versicherungsschutz bestehen. Es ist allerdings möglich, die Kosten für Rohrschäden, die sich außerhalb eines Gebäudes befinden (etwa unterhalb der Bodenplatte), gesondert zu versichern.