Einen Totalausfall müssen Sie nicht befürchten. Sollte nur Ihr Versicherer aufgrund von Managementfehlern oder Ähnlichem in Schwierigkeiten geraten, werden Ihre Ansprüche auf eine Sicherungseinrichtung mit dem Namen Protektor Lebensversicherungs AG übertragen. Diese wird von allen deutschen Lebensversicherern getragen, welche dann gemeinsam die aufgetretenen Fehlbeträge finanzieren. In diesem Fall sind die Ihnen versprochenen garantierten Leistungen sicher, jedoch nur diese. Überschusszahlungen, die eine kapitalbildende Lebensversicherung erst attraktiv machen, gibt es nicht.
Noch unerfreulicher wird es für Sie, wenn die Schwierigkeiten nicht nur auf einen oder wenige Versicherer beschränkt sind, sondern – beispielsweise wegen einer langfristigen Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) eine größere Anzahl betreffen. In solch einem Fall könnte auch Protektor die Fehlbeträge nicht mehr aufbringen. Um das System der privaten Versicherer zu schützen und deren Insolvenz zu verhindern, hat der Staat eine gesetzliche Regelung geschaffen. Danach darf in diesem Fall der Versicherer amtlich angewiesen werden, nicht die volle Garantieleistung auszuzahlen, sondern einen Abschlag vorzunehmen. In diesem für Sie höchst unerfreulichen Fall würden also durch staatlichen Eingriff vielleicht nur 90 oder 85 % der Garantieleistung an Sie ausgezahlt. Mit diesem Eingriff wird eine Pleite der betroffenen Versicherungsgesellschaften verhindert, das heißt, diese bestehen weiter. Ganz nach dem Grundsatz „Systemschutz geht über individuellen Verbraucherschutz“.
(Folge 24-2021)