Versicherungsnehmer ist der Eigentümer. Er sollte seine Freiflächenanlage mit einer Sachversicherung gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Elementarschäden usw. versichern. Dies erfolgt in der Regel zum Neuwert. Die Versicherungssumme sollte mindestens dem aktuellen Neuwert der Anlage entsprechen. Zusätzlich sollten Betriebsunterbrechungsschäden für mindestens 12, besser 24 Monate und Rückwirkungsschäden für den Fall, dass der Trafo beim Energieversorger ausfällt und man selbst nicht einspeisen kann, abgesichert werden.
Die Versicherung kostet im Durchschnitt etwas mehr als die bisher angebotenen Absicherungsformen auf den Dächern. Die Kosten orientieren sich am Risiko und können unterschiedlich sein und von Versicherern unterschiedlich bewertet werden. Hat man beim Versicherer in Kürze mehrere Schäden angemeldet, kann es passieren, dass das Risiko nicht mehr versicherbar ist. Daher sollte man im Vorfeld ausreichend Sicherungssysteme einplanen. Wichtig ist auch, die Anlage von Profis installieren zu lassen.
Darüber hinaus bringt der Eigentümer bzw. Betreiber als „Einspeiser“ ein Produkt (Strom) in den Umlauf, wofür er auch im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung haftet. Zudem birgt die Anlage auch Verkehrssicherungsrisiken, Umweltrisiken und andere Risiken, die der Betreiber der Anlage mit einer Betriebshaftpflichtversicherung versichern sollte. Die übliche Deckungssumme beträgt etwa 10 Mio. € für Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden.
Verpachtet der Landwirt die Flächen und hat selbst nichts mit dem Betrieb der PV-Anlage zu tun, sollte er eine sogenannte „Verpächterhaftpflicht“ haben, mit welcher die „Restrisiken“ als Eigentümer, die auch bei einer Verpachtung bleiben und nur bedingt auf den Nutzer übertragbar sind, versichert sind. Über die reine Absicherung hinaus kann man sich auch Rückbaubürgschaften geben lassen, Rechtsrisiken versichern und einen Insolvenzschutz geben lassen.
(Folge 38-2021)