Leserfrage: Bei meinem E-Bike wurde zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate der Akku geklaut. Beim ersten Mal hat die Versicherung gezahlt. Kann der Versicherer den Schaden dieses Mal ablehnen, da er sich in kurzer Zeit wiederholt hat?
Burkhard Fry, Unternehmensberatung, LWK NRW, antwortet: Der Diebstahl eines Fahrrades kann über die Hausratversicherung gegen Aufpreis versichert werden. Das Fahrrad muss in der Regel auch mit einem entsprechenden Schloss an einem Gegenstand gesichert werden.
Sie haben im Normalfall auch für den Diebstahl des zweiten Akkus Versicherungsschutz.
Kündigung möglich
Nach einem Schaden haben sowohl die Versicherung als auch der Kunde ein Kündigungsrecht. Es könnte auch passieren, dass Ihnen die Hausratversicherung gekündigt und ohne Fahrraddiebstahl neu angeboten wird. Nach meiner Erfahrung wird das aber nicht so schnell passieren, wenn Sie bei der Versicherung ansonsten ein guter Kunde mit vielen Verträgen und wenig Schäden sind.
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(Folge 14-2023)