Muss die Feuerwehr löschen?

Unser Hof hat keinen Nachfolger. Deshalb habe ich unsere Wirtschaftsgebäude nicht mehr gegen Feuer versichert. Wenn nun ein alleinstehendes Gebäude brennt und ein Nachbar die Feuerwehr ruft, ich aber nicht möchte, dass gelöscht wird, kann ich die Feuerwehr dann vom Hof verweisen? Vorausschicken möchte ich noch, dass kein anderes Gebäude in der Nähe steht und somit keine Gefahr für Dritte besteht.

Auskunft auf Ihre Frage liefert das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katas­trophenschutz für das Land NRW (BHKG). Im § 44 dieses Gesetzes werden die Pflichten der Grundstückseigentümer beim Einsatz der Feuerwehr aufgeführt.

Aus dem Gesetzestext geht unter anderem hervor, dass der Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstückes beim Einsatz der Feuerwehr weitreichende Duldungspflichten hat. Der...