Leihräder: Wer haftet für welche Schäden?

Leserfrage: Für unsere Feriengäste möchten wir Fahrräder zur Verfügung stellen. Wie können wir uns gegen Schäden am Rad schützen, die durch die Nutzer verursacht werden? Was ist bei einem Unfall?

Wochenblatt-Leserin Juliane G. in A. fragt: Wir haben einen Ferienhof. Für unsere Gäste möchten wir zwei Fahrräder zur Verfügung stellen, mit denen sie Ausflüge unternehmen können. Zudem ein Lastenrad für Besorgungen. Wir lassen sie codieren und versichern sie gegen Diebstahl. Aber wie können wir uns gegen Schäden am Rad schützen, die durch die Nutzer verursacht werden? Was ist, wenn unsere Räder in einen Unfall verwickelt sind?

Wiebke Wennemer, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, gibt folgenden Rat: Grundsätzlich gilt: Ein...