Lagerhalle statt Stall?

Nach einem Sturmschaden möchte ich meinen stark beschädigten Stall abreißen und stattdessen eine Lagerhalle bauen. Kann die Versicherung die Zahlung verweigern? Oder muss ich den gleichen Stall wieder aufbauen. Die Stalleinrichtung war ohnehin nicht mitversichert.

Wir gehen davon aus, dass Sie das Stallgebäude zum gleitenden Neuwert gegen Sturmschäden versichert haben. Nach dem großen Schaden sollten Sie innerhalb des Sachverständigenverfahrens die Zeitwertentschädigung und die Neuwertentschädigung für das Gebäude ermitteln lassen. Im Sachverständigenverfahren könnte dabei Ihr Architekt als Ihr Interessenvertreter auftreten.

Die...