Die von Ihnen genannte Garantieverzinsung wird leider nur auf den Sparanteil und keineswegs auf Ihre Beitragszahlungen gewährt. Und so kann – je nach Kosten – Ihre Rendite ganz erheblich unter den werbewirksam verkündeten 3,5 % Garantiezins liegen und der Ansparprozess in der kapitalbildenden Lebensversicherung für Sie unvorteilhaft sein.
Ein Beispiel: Sie zahlen jährlich 1000 € in die Lebensversicherung ein. Tarif A vergütet die 3,5 % auf einen Sparanteil von 920 €, da nur 80 € Kosten anfallen. Tarif B vergütet die 3,5 % auf nur 814 €, da 186 € Kosten vorab entnommen werden. Tarif B ist also erheblich unvorteilhafter als Tarif A. Die Ursache liegt also in den verschieden hohen Kosten der Versicherer – und hier gibt es enorme Unterschiede!
Leider nennt Ihnen kein Versicherer den Sparanteil Ihres Versicherungstarifes – dazu ist er nicht verpflichtet. Was können Sie tun? Anhand der sogenannten Standmitteilung Ihres Versicherers können Sie feststellen, ob sich der Rückkaufswert Ihres Vertrags im Verhältnis zu den von Ihnen geleisteten Beiträgen gut entwickeln.
Informationen zu den Kosten: Leider kann die Prüfung nicht auf Ebene der Versicherungsgesellschaft (Ergo, Neue Leben, Allianz, DEVK) stattfinden, sondern muss sich – viel kleinteiliger – auf Ihren ganz konkreten Tarif bei dieser Gesellschaft beziehen. Das heißt, dass der eine Vertrag des Versicherers kostengünstig und der nächste der gleichen Gesellschaft erheblich unvorteilhafter ist. Ja – Transparenz geht anders!
Auch Stiftung Warentest (Finanztest), die Verbraucherzentralen, der Bund der Versicherten (BdV) und die Bürgerbewegung „Finanzwende“ geben Informationen über Kosten von Versicherern. Bemerkenswert ist zum Beispiel die jüngste Untersuchung der Finanzwende zu unterschiedlichen Kosten bei Riesterverträgen. Auch Versicherungsberater mit einer Zulassung nach § 34, d2 Gewerbeordnung geben Ihnen Gewissheit. Eine Rückfrage bei Ihrem Versicherungsvermittler, der Ihnen den Vertrag „verkaufte“, wird wohl eher keine neutrale Antwort erringen.
(Folge 34-2021)