Ihr Anliegen kann ich gut verstehen, denn das aus Ihrem bis zum Renteneintritt angesparte Geld führt zu frustrierend kleinen „Rentchen“. Oftmals beträgt die garantierte Rente – auf jährliche Basis umgerechnet – um oder unter 2 % des Ansparkapitals. Völlig verständlich, dass gut informierte Versicherte da lieber das Geld für die Rentenphase selbst und viel profitabler anlegen möchten. Dies können sie jedoch nur bei privaten Renten- und Lebensversicherungen, bei denen man die sogenannte Ablaufleistung wählen kann.
Hingegen hat der Gesetzgeber bei der Grundrente (= Rürup) einen Verrentungszwang festgelegt. Das heißt, Sie haben keine Wahl, sondern müssen die lebenslange Rentenzahlung akzeptieren. Da Sie gleichzeitig nicht einmal den Versicherer wechseln dürfen, sind Sie auf Gedeih und Verderb Ihrem Rürup-Anbieter ausgeliefert. Niemand schützt Sie davor, dass Ihr Versicherer Ihnen so kleine Rentchen auszahlt, dass Sie regelmäßig über 100 Jahre, oftmals auch über 125 Jahre alt werden müssten, nur um Ihr unverzinstes Kapital zurückzuerhalten. Bedanken Sie sich für diese verbraucherfeindlichen Regelungen bei der Versicherungslobby!
Bei Riester-Verträgen sieht es ähnlich aus, nur mit dem Unterschied, dass Sie zum Zeitpunkt des Renteneintritts 30 % Ihres Ansparkapitals als Einmalzahlung entnehmen können. Das sollten Sie unbedingt tun und zumindest diesen Teil Ihres Geldes vor Mini-Rentchen schützen.
(Folge 24-2021)