Ein großer Gebäudeversicherer in Westfalen-Lippe hat alle die Kunden angeschrieben, die in ihrem Antrag angegeben haben, dass sie optierender Betrieb sind und die Umsatzsteuer abführen. In ihrem Anschreiben weisen sie darauf hin, dass die Betriebe ihre Verträge an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen sollen.
Es hat vereinzelt Fälle gegeben, nach denen Betriebe, die nach dem Verpächtermodell die Gebäude an eine KG verpachtet haben, die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen haben.
Falls diese Betriebe die Gebäude nur netto versichert haben, fehlt nach einem Brand die Umsatzsteuer von derzeit 19%. Diese Betriebe sollten dringend mit dem Steuerberater besprechen, ob die Versicherungssummen so bleiben können oder um die Umsatzsteuer von derzeit 19% erhöht werden müssen.
Im Hinblick auf die Änderungen im Umsatzsteuergesetz, wonach Betriebe mit mehr als 600.000€ aus der Pauschalierung fallen, sollte ohnehin jeder Betrieb überprüfen, ob man noch passend versichert ist.
Betriebe, die dauerhaft auf die Optierung umstellen und sich die Umsatzsteuer erstatten lassen, könnten auch je nach Gesellschaft die Versicherungssummen der Gebäude auf netto umstellen. Damit könnten Sie je nach Versicherung die Versicherungssummen und damit auch die Prämie um rund 20% senken. Betriebe in der Pauschalierung sollten ihre Gebäude natürlich auch brutto versichern.
Bei Neuanträgen fragen die Gebäudeversicherer in der Regel immer ab, ob Sie pauschalieren oder optieren. Achten Sie hier auf die Richtigkeit der Angaben.
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