Feuerlöscher immer warten lassen?

Wir haben einen Feuerlöscher im Haus, der früher von einer Firma gewartet wurde. Das ist seit Jahren nicht mehr der Fall. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob er noch funktioniert. Kann die Feuerversicherung die Leistung kürzen, falls der Löscher im Brandfall nicht funktioniert?

Ihre Anfrage berührt zwei Problemkreise. In der ersten Variante geht es um Brandfälle, die ein Versicherungsnehmer hervorruft, weil sein Verhalten ursächlich zur Brandentstehung beigetragen hat. Der Klassiker ist der mit Wachskerzen bestückte Adventskranz, der unbeaufsichtigt brennt und einen Wohnungsbrand verursacht. Lässt ein Versicherter die brennenden Kerzen unbeaufsichtigt, kann sein Verhalten als grob fahrlässig eingestuft werden. Darüber kann der Versicherer, je nach Schwere des Verschuldens des Versicherten, seine Leistungen bis auf Null kürzen (§ 81 Versicherungsvertragsgesetz, VVG).

Hiervon zu unterscheiden ist die zweite Variante, die in § 82 VVG geregelt ist. Nach dieser Vorschrift hat der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles (Brand) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Den...