Defekte Ventile selbst austauschen?

Überwiegend Eigentümer wohnen in unserer Anlage mit 14 Wohnungen. Angenommen, die Gemeinschaft beauftragt einen Eigentümer, Reparaturen gegen Entgelt am Gemeinschaftseigentum durchzuführen (etwa defekte Heizkörperventile austauschen). Wer haftet bei einem Schaden? Es könnte Wasser aus dem Heizkörper oder gar Gas austreten. Welche Versicherung reguliert den Schaden?

Nach § 21 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss Gemeinschaftseigentum ordnungsgemäß verwaltet werden, wozu auch die Instandsetzung und Instandhaltung gehört. Bauartbedingt kann die in den Wohnungen installierte Heizung zum Gemeinschaftseigentum gehören, dies gilt nach überwiegender Auffassung der OLG-Rechtsprechung auch für die Thermostatventile, die an den Heizkörpern angeschraubt sind. Es ist im Rahmen der Verwaltung auch möglich, einzelne Instandhaltungsmaßnahmen auf einen Wohnungseigentümer zu übertragen, wenn dieser zustimmt und eine mangelfreie Ausführung zum Marktpreis zu erwarten ist. Die Verpflichtung zur Vornahme einer Reparatur kann die Mehrheit der Wohnungseigentümer aber nicht gegen den Willen eines einzelnen Wohnungseigentümers...