Seit Anfang des Jahres 2022 bieten einige Versicherungskonzerne mit der ASP-Ernteversicherung wieder die Möglichkeit, sich gegen amtlich angeordnete Ernte- und/oder Anbauverbote abzusichern. Die Frage ist, ob Landwirte eine solche zusätzliche Absicherung benötigen.
Anspruch auf staatliche Entschädigung
Zunächst einmal haben Landwirte in solchen Fällen Anspruch auf staatliche Entschädigung. In welcher Höhe, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern wird immer konkret im Einzelfall ermittelt. Sicher werden nicht alle Aspekte, die für den Landwirt einen Schaden darstellen können, auch in dem Anspruch auf staatlichen Entschädigungsanspruch berücksichtigt. Denkbare Schäden können sehr verschiedenartig sein und können auch im Vorfeld sicher nicht alle erfasst werden.
Sollte ASP in einem Gebiet auftreten, kommt es letztlich auf die konkreten behördlich angeordneten Maßnahmen und die Folgewirkungen für den Betrieb an. Grundsätzlich ist eine Absicherung nur dort sinnvoll, wo Wildschweine in einem Gebiet auch vorkommen (können). Ernteverbote können alle Landwirte betreffen, also Rindviehbetriebe genauso wie Schweine- oder reine Ackerbaubetriebe.
Nicht für jeden Betrieb lohnenswert
Für die persönliche Risikoeinschätzung ist es sicher auch ein Unterschied, ob die Flächen arrondiert liegen oder weit verstreut und was letztlich angebaut wird. Ein größerer Versicherer wird nach eigener Aussage in Vorleistung (unter Berücksichtigung eventueller staatlicher Entschädigungsansprüche) gehen, sodass die Liquidität für den Betrieb im Falle einer Seuche nicht gefährdet sein soll.
Fazit: Es können sicher deutliche und auch höhere Schäden entstehen. Insgesamt ist die Frage unter Berücksichtigung des staatlichen Entschädigungsanspruchs zu sehen. Ob man eine ASP-Ernteversicherung als zusätzliche Absicherung benötigt, muss im Verhältnis von Eintrittsrisiko, möglicher Schadenshöhe, Selbstbeteiligung und Beitrag unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Betriebes gesehen werden.
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