Landwirtschaftliche Schlepper sind von der Definition keine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Daher ist eine Absicherung über die Betriebshaftpflichtversicherung nicht ohne Weiteres möglich. Der Hofraum stellt zudem häufig eine beschränkt öffentliche Fläche dar.
Sie könnten den Schlepper in einer Fachwerkstatt auf 6 km/h drosseln lassen. Dann können Sie den Schlepper in der Regel problemlos im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung versichern.
Fährt der Schlepper über 6 km/h, müsste er TÜV-abgenommen werden. Mit TÜV und Zulassung wäre der Schlepper mithilfe seiner notwendigen Schlepperhaftpflichtversicherung zu versichern. Einige wenige Versicherer bieten auch eine Absicherung ohne Drosselung auf 6 km/h an. Diese Verträge sind jedoch nicht ganz unproblematisch.
(Folge 20-2020)