Zweimal Steuern bei Flächentausch?

Mit einem Nachbarn haben wir eine Fläche getauscht. Er hat von uns 5000 m2 erhalten, dafür haben wir an anderer Stelle etwa das Gleiche zurückbekommen. Ein Notar hat den Vertrag abgewickelt. Die Einmessung haben wir bereits bezahlt. Müssen wir die Grunderwerbsteuer auch für die Einmessungskosten zahlen?

Der freiwillige Flächentausch mit Ihrem Nachbarn lässt zweimal Grunderwerbsteuer entstehen. In NRW beträgt die Grunderwerbsteuer zurzeit 6,5 %.

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Gegenleistung....