Zuverdienst trotz vorzeitiger Rente?

Ich bin zu 50 % schwerbehindert und kann mit 60 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Unser Nebenerwerbshof ist verpachtet. Eine PV-Anlage betreibe ich gewerblich. Wie viel darf ich hinzuverdienen? Meine Ehefrau ist über mich krankenversichert. Wir sind beide von der Alterskasse befreit. Sollte ich den Hof mit PV-Anlage auf meine Frau übertragen?

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze. Die Regelaltersgrenze bestimmt das Zugangsalter für die "normale" Altersrente. Da Sie mit 60 Jahren und 8 Monaten die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen können, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und 8 Monaten.

Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie nur, wenn Sie mit Ihrem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Für eine Vollrente liegt die Grenze bei 450 €/Monat....