Zugewinnausgleich wie berechnen?

Mitte 2016 habe ich mich nach 20-jähriger Ehe von meinem Mann getrennt. 2003 hatte ich von meiner Tante einen Hof geerbt. Müssen alle ermittelten Vermögenswerte bei Berechnung des Zugewinnes indiziert werden? Das sagt der Gutachter. Die Anwältin meines Mannes behauptet, dieses treffe nur auf Geldwerte zu, nicht auf Grundstücke, Gebäude, Ackerland usw.

Bei der Berechnung von Zugewinn­ausgleichsansprüchen findet ein Vergleich statt zwischen allen Vermögenswerten zum Eheanfang (Anfangsvermögen zum Datum der Heirat) und den Vermögenswerten zum Eheende (Datum der Zustellung eines Scheidungsantrags). Rechtlich zählt auch jenes Vermögen zum Anfangsvermögen, das ein Ehegatte im Laufe der Ehe geerbt oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwirbt.

Um hier scheinbare Zugewinne, die sich aus einer bloßen Änderung der Kaufkraft des Geldes ergeben, he­rauszurechnen, werden die Werte des Anfangsvermögens wertindexiert. Das heißt, die Werte des Anfangsvermögens werden anhand eines Wertindexes hochgerechnet auf den heutigen...