Wochenblatt-Leserin Mariele W. in G. fragt: Nach dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 bezüglich der ungültigen AGB-Klauseln der Banken bat ich meine Bank zur Rückzahlung zu viel verlangter Gebühren/Entgelte. Die Bank will zahlen, aber sie verlangt von mir, dass ich die Höhe meiner Forderungen konkret beziffere. Leider weiß ich nicht genau, wie die Forderungen sich zusammensetzen (Addieren aller Entgelte?) und welche Zeitpunkte zu beachten sind (was ist verjährt?).
Rechtsanwalt David Riechmann von der Verbraucherzentrale NRW e. V. in Düsseldorf gibt Auskunft: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat eine Erwartungshaltung an die Bankinstitute: Damit Kunden prüfen können, ob sie von dem Urteil des BGH betroffen sind und ihnen ein Erstattungsanspruch zusteht, sind den Kundinnen und Kunden auf Anforderung alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich umfassend die in der Vergangenheit vorgenommenen sie betreffenden Änderungen ergeben. Dies betrifft insbesondere die Einführung bzw. Erhöhung von Gebühren und Entgelten mit den jeweiligen konkreten Stichtagen. Kundinnen und Kunden soll es durch eine vollständige Information ermöglicht werden, die Höhe der zu Unrecht erhobenen Gebühren und Entgelte im konkreten Fall zu berechnen.
Infos: Stiftung Warentest oder Verbraucherzentrale
Wie genau zu rechnen ist und für welchen Zeitraum die Berechnung vorgenommen werden darf, ist auch den Homepages der Stiftung Warentest oder der Verbraucherzentrale zu entnehmen und wird dort anhand von Beispielen erklärt.
Sollte ein Institut sich bei der Erstattung sperren, sollte der Kunde sich bei der Bafin beschweren.
In Ihrem Fall wurden aber Angaben gemacht, wie ich es verstehe. Da würde ich grundsätzlich den Ball beim Kunden sehen. Die Berechnung soll ermöglicht werden (siehe oben).
Ablehnung: Ombudsmann oder Verbraucherinkasso
Wenn die Bank die Forderung ablehnt, empfiehlt sich zunächst der Gang zum Ombudsmann, da kostenlos. Oder ein Verbraucherinkasso nutzen, dazu hat die Stiftung Warentest verschiedene Anbieter aufgezählt: https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/
(Folge 27-2022)