Zinssenkung bei Steuernachzahlung

Leserfrage: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 sollen Nachzahlungszinsen für verzögerte Steuernachzahlung auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr statt bisher 6 %) gesenkt werden. Was bedeutet das für mich als Steuerzahler?

Wochenblatt-Leserin Martina R. in B. fragt: Verzögert sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate, werden Nachzahlungs­zinsen fällig. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 sollen die Zinsen auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr statt bisher 6 %) gesenkt werden. Was bedeutet das für mich als Steuerzahler? Bekomme ich auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt und für welche Steuern gilt das?

Steuerberater Arno Ruffer, WLV, antwortet: Das Vorhaben bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Die Regelung muss spätestens bis Juli 2022 nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in Kraft treten. Der Zinssatz soll für Verzinsungszeiträume ab dem...