Wochenblatt-Leserin Kerstin G. in M. fragt: Angesichts starker Zinssteigerungen bei langfristigen Baufinanzierungen – kann und soll ich die Zinsen für ein bald auslaufendes Darlehen schon im Voraus sichern, um Planungssicherheit für meine Haushaltskasse zu erhalten?
Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, rät: In der Tat sind die Kosten für alle Kredite mit langfristiger Zinsfestschreibung – also auch langfristige Immobilienfinanzierungen – kräftig gestiegen – sie haben sich innerhalb des vergangenen halben Jahres bei vielen Anbietern mehr als verdoppelt. Ob sich die Zinssätze jedoch weiter nach oben bewegen, ist trotz hoher Inflationsrate angesichts drohender Stagnation oder sogar Rezession der Wirtschaft nicht vorhersagbar.
Forward-Darlehen
Wenn Sie Planungssicherheit für die Verlängerung eines Darlehens wünschen, welches bald ausläuft, würde ich Ihnen klar dazu raten, sich vor dem Risiko weiter steigender Zinsen zu schützen, obwohl es keineswegs sicher ist, dass die Zinsen weiter steigen. Dies können Sie gegen geringe Mehrkosten durch Abschluss eines sogenannten Forward-Darlehens erreichen. Mit dem Forward-Darlehen sichern Sie sich für die gewünschte Laufzeit (zum Beispiel 10 oder 15 Jahre) einen festen Zinssatz, obwohl das Darlehen erst in der Zukunft, also zum Beispiel in einem halben Jahr oder zwei Jahren beginnen wird. Ein breites Angebot von Forward-Darlehen gibt es bis zu einer Vorlaufzeit von etwa fünf Jahren, wobei der Zinsaufschlag im Vergleich zu einem sofort auszahlbaren Darlehen umso höher wird, je länger die Vorlaufzeit ist.
Ideal wäre es, wenn Sie das Forward-Darlehen bei Ihrem derzeitigen Darlehensgeber erhalten können, sodass die Sicherheiten nicht umgeschrieben werden müssen, was Mühe und Kosten verursacht.
Nicht so eindeutig empfehlenswert sind Forward-Darlehen für diejenigen, die keine Anschlussfinanzierung für eine bestehende Schuld wünschen, sondern noch auf der Suche nach ihrer Wunschimmobilie sind und sich vorsorglich für die dann erforderliche Finanzierung absichern wollen. Denn hier kann der Fall eintreten, dass das Forward-Darlehen nicht abgerufen wird, etwa weil die Wunschimmobilie nicht gefunden wird. Und bei Nichtabnahme des abgeschlossenen Forward-Darlehen kommt es zu erheblichen Kosten, sodass die geplante, dann aber nicht benötigte Zinsabsicherung zum teuren Bumerang werden kann.
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(Folge 22-2022)