Ja, Sie müssen die Zinsen versteuern. Die Höhe der Zinsen, die der Fiskus bekommt, hängt jedoch davon ab, wie Ihre Tochter das Geld investiert hat.
Wenn Ihre Tochter beispielsweise mit dem Darlehen eine vermietete Eigentumswohnung finanziert und die an Sie gezahlten Zinsen als Werbungskosten absetzt. Dann zahlen Sie dafür, je nach zu versteuerndem Einkommen bis zu 45 % Einkommensteuer. Finanziert Ihre Tochter mit dem Geld etwas Privates wie beispielsweise ein Auto oder ein Eigenheim, dann gilt die Abgeltungssteuer. Das Finanzamt berücksichtigt in diesem Fall Ihren Sparerpauschbetrag und erhält für die Zinseinkünfte, die höher sind, 25 % Kapitalertragssteuer. Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, zahlen Sie diesen, wenn Sie alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Günstigerprüfung beantragen.