Wohnhaus zurück?

Vor 13 Jahren habe ich unserer Tochter das Wohnhaus mit einer Fläche von etwa 8600 m2 überschrieben. Jetzt ist sie ausgezogen und möchte eine Rückübertragung vornehmen. Muss ich Schenkungsteuern zahlen? Wie könnte ich die Belastung vermindern?

Die unentgeltliche Rückübertragung des Wohnhauses von Ihrer Tochter an Sie löst keine Grund­erwerbsteuer, wohl aber Schenkungsteuer aus. Ihnen steht lediglich ein Freibetrag von 20.000 € zur Verfügung. Bis zu einem Wert des Erwerbs von 75.000 € beträgt die Schenkungsteuer 15 %, bis zu einem Erwerb von 300.000 € sind es 20 %....