Wir gehen davon aus, dass Sie ein Zweifamilienhaus außerhalb der Hofstelle, also im steuerlichen Privatvermögen, besitzen und dass Ihre Tochter eine Wohnung gemietet hat. Dies vorausgeschickt, können Sie das Zweifamilienhaus auf Ihre Tochter übertragen und sich dabei ein unentgeltliches Wohnungsrecht für sich und Ihre Ehefrau vorbehalten. Die Übertragung würde nur dann Schenkungsteuer auslösen, wenn der Wert des Hauses abzüglich des Wohnrechtes 400.000 € (= persönlicher Freibetrag) übersteigen würde. Davon gehen wir nicht aus.
Eine Spekulationssteuer fällt nicht an, weil Sie sich ein Nutzungsrecht vorbehalten. Die Einräumung des Wohnrechtes stellt nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte keine Gegenleistung Ihrer Tochter dar. Nach der Übertragung des Zweifamilienhauses haben Sie damit auch keine Mieteinkünfte mehr, die Sie versteuern müssten. Für das unentgeltliche Wohnrecht müssen Sie also keine fiktive Miete versteuern.