Wohnfläche für Grundsteuer berechnen

Leserfrage: Müssen solche Räume, die offiziell nicht als Wohnraum zählen, bei der Grundsteuerklärung auch als Wohnfläche angegeben werden?

Wochenblatt-Leserin Beate L. in I. fragt: Wir besitzen einen alten Kotten, den wir vermietet haben. Dabei gibt es Räume mit so geringer Fenstergröße, dass sie offiziell nicht als Wohnräume zählen. Müssen solche Räume bei der Grundsteuerklärung auch als Wohnfläche angegeben werden?

Rebecca Kopf, Redakteurin des Wochenblattes, antwortet: Grundsätzlich sind in Nordrhein-Westfalen in der Erklärung zur Grundsteuer Angaben zur Wohn- und Nutzfläche zu machen.

Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Zu den Wohnflächen zählen die Flächen, die den Wohnbedürfnissen dienen. Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen der Räume. Sie ergibt sich...