Wohn-Riester bei drei Kindern

Leserfrage: Im Beitrag „Vertrag auf der Zielgeraden kündigen?“ (Folge 15) heißt es: „Wenn Sie noch keinen Riester-Vertrag besitzen, schließen Sie auch keinen ab.“ Gilt dies auch für Wohn-Riester?

Wochenblatt-Leserin Sabrina M. fragt: Im Beitrag „Vertrag auf der Zielgeraden kündigen?“ (Wochenblatt-Folge 15, S. 72) heißt es: „Wenn Sie noch keinen Riester-Vertrag besitzen, schließen Sie auch keinen ab.“ Gilt dies auch für Riester-Bausparverträge bzw. Wohn-Riester? Ich plane, einen „Wohn-Riester“ abzuschließen, die Zulagen (drei Kinder) in der Ansparphase mitzunehmen und den Vertrag vor Eintritt in die Darlehensphase zu kündigen. Verliere ich die Förderung?

Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, antwortet: Auch beim...