Wochenblatt-Leserin Sabrina M. fragt: Im Beitrag „Vertrag auf der Zielgeraden kündigen?“ (Wochenblatt-Folge 15, S. 72) heißt es: „Wenn Sie noch keinen Riester-Vertrag besitzen, schließen Sie auch keinen ab.“ Gilt dies auch für Riester-Bausparverträge bzw. Wohn-Riester? Ich plane, einen „Wohn-Riester“ abzuschließen, die Zulagen (drei Kinder) in der Ansparphase mitzunehmen und den Vertrag vor Eintritt in die Darlehensphase zu kündigen. Verliere ich die Förderung?
Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, antwortet: Auch beim Wohn-Riester werden Ihnen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile von Ihrem Ersparten abgezogen, wenn Sie den Vertrag kündigen. Folglich macht schon der Abschluss eines Wohn-Riesters keinen Sinn, wenn Sie bereits die Kündigung am Ende der Ansparphase planen – und zwar völlig unabhängig davon, ob und wie viele Kinder Sie haben. Denn je mehr Förderung Sie erhalten haben, desto mehr verlieren Sie wieder.
Verlust bei falsch ausgefüllten Anträgen
Nur wenn Sie den Vertrag durchhalten würden, führt Ihre Frage zu einem Entscheidungsdilemma. Denn einerseits ist die gesamte Riester-Förderung in der heutigen Form höchst ineffizient, verursacht unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und ist gesamtwirtschaftlich eine Verschwendung von Steuergeldern. Jedoch kann sich andererseits in Ihrem konkreten Fall ein Riester-Vertrag angesichts von Kinderzulagen für drei Kinder theoretisch durchaus lohnen. Dies aber nur, wenn Sie keinen formalen Fehler machen, was in der Praxis jedoch insbesondere bei Wohn-Riesterverträgen leider häufig vorkommt. Denn die Formalia sind gerade beim Wohn-Riester sehr schwierig. Falsch ausgefüllte Anträge sind daher in der Praxis leider die Regel und nicht die Ausnahme und führen häufig zum Verlust der Zulagen, wie die Verbraucherzentralen beklagen.
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(Folge 18-2023)