Wohngeld ist eine Leistung zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag entweder als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Mietzuschuss erhalten Personen, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Einen Lastenzuschuss bekommen Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.
Anzahl der Haushaltsmitglieder entscheidend
Maßgeblich für den Anspruch und die Höhe des Wohngeldes ist unter anderem das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder. Daher kommt es darauf an, inwieweit Sie als Haushaltsmitglied zählen. Das wäre in Ihrer Konstellation dann der Fall, wenn Sie die Wohnung so zum Mittelpunkt Ihrer Beziehung machen würden, dass allein daraus abzulesen wäre, dass Sie gegenseitig Verantwortung übernehmen und füreinander einstehen wollen. Das würde etwa dann vermutet, wenn Sie länger als ein Jahr regelrecht zusammenleben, Angehörige in dem Haushalt versorgen würden oder sich gegenseitig befugt hätten, über das Vermögen des anderen zu verfügen.
Durch vereinzelte Übernachtungen bei Ihrer Bekannten – gleich aus welchem Grund – gefährden Sie somit das Wohngeld nicht.
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