Häufig werden Windparks in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben. Wir gehen daher davon aus, dass die von Ihnen angedachte Einzahlung von 40.000 oder 50.000 € eine solche Kommanditeinlage darstellt. Mit Zeichnung der Einlage werden Sie Mitunternehmer eines Gewerbebetriebes, obwohl Ihre Haftung auf die Höhe der Einlage beschränkt ist.
Bei der GmbH & Co. KG werden für jeden Gesellschafter mehrere Kapitalkonten geführt. Auf dem Kapitalkonto wird der Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht. Von dem Kapitalkonto hängen die Beteiligung am Jahresergebnis und die Stimmrechte ab.
Weil dieses Kapitalkonto kein abnutzbares Wirtschaftsgut im steuerlichen Sinne ist, scheidet eine planmäßige Abschreibung aus. Die anteiligen Gewinne müssen Sie aber unabhängig von einer Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
(Folge 10-2020)