Wildschaden bar bezahlen?

Als Jagdpächter wollte ich die Entschädigung für Wildschaden auf das Konto des Landwirts überweisen. Doch er wollte Bargeld und meinte, ich müsste bei Überweisung 7 % Mehrwertsteuer dazurechnen. Stimmt das?

Der Ersatz eines Wildschadens, etwa für Ernteausfall im Maisfeld, stellt für Landwirte eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar. Nur bei sogenannten 13a-Landwirten (bis 20 ha LN) wäre der Schadenersatz praktisch steuerfrei. Mehrwertsteuer für...