Wildbretverkauf steuerlich einordnen

In unserem Jagdrevier erlegen wir regelmäßig größere Strecken an Reh- und Damwild. Das Wild lassen wir abgezogen drei Tage gekühlt abhängen. Dann zerlegt es ein Metzger fachgerecht und schweißt es ein, bevor es eingefroren wird. Ich möchte dieses Wildbret tiefgekühlt an einen Wildhändler abgeben, der es dann weiterverkauft. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?

Das hängt davon ab, ob Sie auf eigenen oder gepachteten Grundstücken jagen oder ob sie nur ein Jagdrevier gepachtet haben. Wird die Jagd zumindest überwiegend auf den eigenen oder gepachteten Grundstücken des betreffenden landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeübt, zählt die Vermarktung der erlegten Tiere steuerlich zur Urproduktion. Nur die Pachtung eines Jagdreviers ohne die entsprechenden Grundstücke gehört dagegen nicht zur Urproduktion und führt zu gewerblichen Einkünften.

Sollte die Jagd der Urproduktion zuzurechnen sein, so ist die Vermarktung von Wildteilstücken steuerlich ein Verkauf von Produkten der zweiten Verarbeitungsstufe. Dieser Verkauf ist dann noch den Einkünften aus Landwirtschaft zuzurechnen, wenn die Umsätze daraus nicht mehr als ein Drittel des Gesamtumsatzes und nicht mehr als 51.500 € im Wirtschaftsjahr betragen. Zudem dürfen die Umsätze aus dem Verkauf eigener...