Wie viel Ausgleich fürs Erdkabel?

Die Stadtwerke wollen zwei Stromleitungen (10 kV Mittel- und 1 kV Niederspannungskabel) als Erdkabel durch meinen Acker verlegen. Für die Sicherung im Grundbuch („beschränkt persönliche Dienstbarkeit“) bieten sie eine Entschädigung von 3 € pro lfd. m an. Ist das Angebot akzeptabel?

Da es sich um zwei Kabel des Nieder- und Mittelspannungsnetzes handelt, haben Sie die Verlegung durch Ihren Grund unentgeltlich zu dulden, falls Sie Anschlussnehmer der Stadtwerke sind. Das heißt: Wenn Sie selbst den Strom aus den Leitungen beziehen, können Sie keine Entschädigung von den Stadtwerken fordern.

Dann haben Sie – wie gesagt – die Kabel an und für sich ohne Entgelt zu dulden. Jedoch wird dann keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Und Sie können, falls die Kabel einmal stören, gemäß § 12...