Wie viel Ausgleich für Wasserleitung?

Die Stadtwerke möchten eine Wasserleitung mehrere Hundert Meter durch mein Grundstück verlegen. Es handelt sich um Ackerland, Hoffläche und Grünland. Wie viel Entschädigung kann ich fordern?

Nach § 128 des Landeswassergesetzes NRW (LWG) müssen Eigentümer und Nutzungsberechtigte an Grundstücken Wasserleitungen dulden. Gemäß § 131 LWG steht Ihnen dafür eine Entschädigung zu, die sich nach den Vorschriften des Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetzes NRW richtet. Danach ist Ihnen der konkrete Wertverlust zu ersetzen, den Ihre Grundstücke...