Mit der Einführung der entkoppelten Betriebsprämien im Jahr 2005 war bereits festgelegt, dass sie im Zeitraum 2010 bis 2013 abgeschmolzen und auf einen länderspezifisch einheitlichen Satz festgelegt werden.
Im Jahr 2009 haben die Landwirte in NRW die Betriebsprämie zum letzten Mal im bisherigen Umfang erhalten. Sie betrug rund 105 €/ha für Grünland und rund 268 €/ha für förderfähiges Ackerland. Hinzu kamen noch die betriebsindividuellen Beträge, die sich unter anderem aus ehemaligen Tierprämien ergaben.
In den Jahren 2010 bis 2013 müssen die von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich hohen Werte der Zahlungsansprüche auf ein einheitliches Niveau angeglichen werden. Für NRW beträgt der regionale Zielwert, das heißt der Wert, den alle Zahlungsansprüche ab 2013 haben werden, voraussichtlich rund 359 €/ha.
Für jeden zugeteilten Zahlungsanspruch eines Betriebsinhabers wird die Differenz vom Ausgangs- zum regionalen Zielwert berechnet. Sie kann je nach Höhe der individuellen Betriebsprämie positiv oder negativ sein. Zahlungsansprüche, die 2009 Werte oberhalb des regionalen Zielwertes aufwiesen, verringern sich, Zahlungsansprüche, die darunter lagen, werden im Wert steigen.
Die Anpassung erfolgt nach einem festgesetzten Schema. Die Differenz zwischen Ausgangswert und regionalem Zielwert darf 2010 noch 90 % betragen, 2011 70 %, 2012 40 % und muss 2013 dem Zielwert entsprechen.
Für die Grünlandprämie in Höhe von 104,95 € würde das bedeuten, dass Sie 2010 auf 130,40 €/ha, 2011 auf 181,30 €/ha, 2012 auf 257,64 €/ha und 2013 auf 359,44 €/ha ansteigt.
Die gleiche Rechnung können Sie für die Zahlungsansprüche Acker aufmachen. Grundlage für die Berechnung ist die Differenz zwischen dem Ausgangswert 2009 (267,70 €) und dem regionalen Zielwert 2013 (359,44 €). Die genannten Prozentsätze angenommen, ergibt sich folgende Wertentwicklung: 2010 276,87 €/ha, 2011 295,22 €/ha, 2012 322,74 €/ha, 2013 359,44 €/ha.
Im Übrigen hat jeder Betriebsinhaber ab sofort die Möglichkeit, die Wertentwicklung seiner Zahlungsansprüche im Zeitraum 2010 bis 2013 in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) online einzusehen (www.zi-daten.de, Stichwort „Info ZA“).
Für die Berechnung der ausgezahlten Prämiensumme müssen Sie jedoch noch die Höhe der Modulation berücksichtigen. Mit der Modulation werden Mittel der ersten Säule (Marktordnungsausgaben) in die zweite Säule umgeschichtet. Die Mittel der zweiten Säule stehen überwiegend für die Entwicklung des ländlichen Raumes, die Investitionsförderung, Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage zur Verfügung. Die Modulation wird allerdings nur für Prämienbeträge angewendet, die die Summe von 5000 € übersteigen. Folgende Modulationssätze sind vorgesehen: 2010 8 %, 2011 9 %, 2012 und 2013 10 %.
Das heißt, würden Sie beispielsweise 30.000 € Prämie erhalten, würden auf 25.000 € davon die jeweils genannten Modulationssätze angewendet und Ihren Prämienbetrag vermindern.