Die Rückgabe der Möbel kann Ihre Ehefrau von Ihrem Schwiegervater verlangen, wenn Ihre Frau die Eigentümerin ist. Geregelt ist dies in § 3 der Höfeordnung. Danach gehört zum Hof „... insbesondere das ... Hausgerät ...“. Hausgerät ist also hofzugehörig und geht mit dem Hof auf den Hofübernehmer über.
Nicht zum Hof gehören die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände, etwa Kleider, Schmuckgegenstände, Kunstgegenstände, Bibliotheken. Als hofzugehörig hingegen wird in den Kommentierungen angesehen: Tischwäsche, Bettzeug, Leinenzeug, Geweihe, ein Schreibtisch, auf den Hof sich beziehende Erinnerungsstücke, Familienpapiere und Urkunden mit Hofesbezug, Waschmaschine, ein Fernseher und einfaches Rundfunkgerät. Tragen Silberzeug Initialen und Wäsche Namenszeichen, die auf den Eigentümer oder seine Familie hindeuten, so kann dies ein Indiz für die Zugehörigkeit zum Hof sein.
Das OLG Celle hat einen Fall entschieden, bei dem es um eine wertvolle Familienbibel ging. Die Bibel gehörte nach Ansicht des Gerichts nicht zum Hof, weil der Hofesbezug nicht prägend gewesen sei.
Festzuhalten bleibt: Bei jedem Einzelstück muss gesondert entschieden werden, ob es hofzugehörig ist oder nicht.
Sie erwähnen die Dielenmöbel und eine Vitrine. Handelt es sich um alte Hofesmöbel, die schon immer zum Hof gehörten, so spricht vieles für den Hofesbezug und damit die Hofzugehörigkeit, also die Eigentümerstellung Ihrer Ehefrau. Doch man kann selbstverständlich auch anders argumentieren und den Hofesbezug bezweifeln.
Bedenken Sie auch dies. Wenn Ihr Schwiegervater vom Hof zu seiner Lebensgefährtin zieht, kann man verstehen, dass er bestimmte Möbel mitnehmen möchte. Denn sie haben bislang sein Umfeld geprägt. Vielleicht kann sich Ihre Frau mit dem Vater auf folgende Regelung verständigen: Er kann alles Mobiliar gern mitnehmen und seine Wohnung damit einrichten. Gleichzeitig sind sich beide Seiten einig, dass es Hofesmobiliar ist, welches im Eigentum Ihrer Ehefrau steht und nach dem Tode Ihres Schwiegervaters zurückgegeben werden muss.