Wertvolle Möbel auf dem Hof

Meine Frau hat den Hof 2003 von ihrem Vater übertragen bekommen. Ihr Vater ist jetzt zu seiner neuen Lebensgefährtin gezogen (meine Schwiegermutter ist verstorben). Dabei hat er wertvolle Möbel mitgenommen, die wir zusammen genutzt haben, und die meiner Meinung nach zum Hof gehören, etwa Dielenmöbel sowie eine Vitrine. Können wir die Rückgabe fordern?

Die Rückgabe der Möbel kann Ihre Ehefrau von Ihrem Schwiegervater verlangen, wenn Ihre Frau die Eigentümerin ist. Geregelt ist dies in § 3 der Höfeordnung. Danach gehört zum Hof „... insbesondere das ... Hausgerät ...“. Hausgerät ist also hofzugehörig und geht mit dem Hof auf den Hofübernehmer über.

Nicht zum Hof gehören die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände, etwa Kleider, Schmuckgegenstände, Kunstgegenstände, Bibliotheken. Als hofzugehörig hingegen wird in den Kommentierungen angesehen: Tischwäsche, Bettzeug, Leinenzeug, Geweihe, ein Schreibtisch, auf den Hof sich beziehende...