Wer bekommt die Zahlungsansprüche?

Wir möchten vom Nachbarn 2 ha Grünland kaufen. Der Kaufpreis steht fest, die Zahlungsansprüche (ZA) sollen da­rin enthalten sein. Nun hat uns der Notar einen Vertragsentwurf gesandt, in dem nichts von den ZA steht. Bekommen wir die EU-Prämie?

Wichtig ist, dass der Vertragsgegenstand, die Zahlungsansprüche (ZA), im Vertrag benannt werden. Da sie eine eigenständige Zahlungsanspruchs-Nummerierung zur Identifizierung haben, kann im Kaufvertrag über die 2 ha Grünland exakt bestimmt werden, welche einzelnen ZA Gegenstand der Übertragungspflicht bzw. des Kaufs der ZA sein sollen.

Ratsam ist, für die ZA einen gesonderten Preis festzulegen, weil sie einen eigenen Marktwert haben und der Umsatzsteuer unterliegen. Nennen Sie keinen gesonderten Betrag, sondern verpflichten Sie den Verkäufer lediglich, diese...