In Abhängigkeit vom Zuschnitt des Grundstücks lassen sich auf 1 ha an einem Wochenende 200 bis 400 Pkw vorübergehend abstellen. Für das Parken muss der Besucher einer Großveranstaltung häufig 1 bis 2 € Parkgebühr je Pkw bezahlen. Daran könnte sich unter Berücksichtigung von Auslagen des Veranstalters der Mietpreis für die Fläche orientieren.
Bedenken Sie, dass die Fläche mit der Vermietung für zwei Tage formal nicht mehr ganzjährig zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Damit kann die entkoppelte Betriebsprämie mit dieser Fläche nicht mehr aktiviert werden. Der entfallende Betrag müsste zusätzlich gefordert werden.
Die Vermietung der Weide zu landwirtschaftsfremden Zwecken sollten Sie mit Ihrem Haftpflichtversicherer besprechen. Zur Absicherung unkalkulierbarer Risiken kommt der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke in Betracht. Sie tritt etwa dann ein, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann und die Kosten letztlich Ihnen als Grundbesitzer angelastet werden.