Für Sie ist das Finanzamt in Soest zuständig. Die Oberfinanzdirektion (OFD) NRW berichtet jährlich über die Prüffelder der Finanzämter. Für das Kalenderjahr 2017 werden von den Finanzämtern zentrale Prüffelder bearbeitet, die unter anderem den Investitionsabzugsbetrag betreffen. Darüber hinaus hat das Finanzamt Soest als dezentrales Prüffeld die Überschusseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung und dort die Erhaltungsaufwendungen von mehr als 15 000 € ausgewählt.
Im Kalenderjahr 2018 werden durch die Finanzämter die zentralen Prüffelder „Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen“ sowie „Prüfung der Einkommenserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei gewerblichen und freiberuflichen Einkünften“ bearbeitet. Das Finanzamt Soest hat für 2018 laut Bericht der OFD offenbar kein dezentrales Prüffeld ausgewählt.
(Folge 12-2018)