Ihre Frage lässt sich einfach klären, wenn Sie zwischen Forderungen unterscheiden, die Sie an die Bank haben und Depots oder Schließfächern, die die Bank lediglich verwahrt.
Im Risiko stehen lediglich die Forderungen, die Sie an die Bank haben. Das sind die Einlagen, also Guthaben auf Girokonten, Terminkonten, Festgeldkonten, Sparkonten usw. Hier sollten Sie strickt darauf achten, dass Sie unter den 100.000 € bleiben.
Außen vor sind alle Positionen, die die Bank verwahrt, also Ihr Wertpapierdepot mit dem gesamten Inhalt ebenso wie der Inhalt eines Banksafes, welches Sie bei diesem Kreditinstitut haben. Diese Dinge sind und bleiben Ihr Eigentum und können damit nie in der Konkursmasse der Bank untergehen. Dieser Sachverhalt wird auch als Sondervermögen bezeichnet. Kurzum: Wegen der Anlagen im Depot müssen Sie sich keine Sorgen machen. Diese werden nicht mit den Einlagen zusammengerechnet.
Nun noch eine gute und eine schlechte Nachricht:
- Die gute: Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft und lauten die oben genannten Konten auf Sie gemeinsam, verdoppelt sich die Sicherungsgrenze auf 200.000 €.
- Die schlechte: Bankschuldverschreibungen, Zertifikate oder sonstige Gläubigerpapiere Ihrer Bank fallen nicht unter die Einlagensicherung, das heißt stehen vom ersten Euro an im Ausfallrisiko. Deshalb warne ich immer davor, Bankschuldverschreibungen oder Zertifikate zu erwerben. Da hilft es Ihnen auch nicht, wenn diese Papiere im Depot liegen, denn Sie erhalten zwar Ihren Depotinhalt, jedoch sind die oben genannten Papiere im Falle der Insolvenz der Bank wertlos.
(Folge 52-53/2020)