In diesem Jahr können die Finanzämter in NRW im Normalfall frühestens Mitte März 2012 die ersten Steuerbescheide versenden. Grund sind bundesgesetzliche
Bestimmungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar 2012 einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten zu übermitteln. Daher können die Finanzämter erst ab Anfang März 2012 die Einkommensteuererklärungen für 2011 bearbeiten, hat das NRW-Finanzministerium mitgeteilt.
Dessen ungeachtet fordert das Finanzamt zu Recht die Vorlage einer Steuerbescheinigung im Original. Das ist kein Misstrauen Ihnen gegenüber, sondern dient als Nachweis für bereits gezahlte Steuern. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Kalenderjahr 2009 ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung nur dann erforderlich, wenn Sie mit einer Erstattung der Kapitalertragsteuer rechnen.