Wald- und Wirtschaftswege in der Grundsteuererklärung

Leserfrage: Wann gehört ein Wirtschaftsweg zur landwirtschaftlichen Fläche bzw. ein Waldweg zum Wald?

Wochenblatt-Leser Guido L. in E. fragt: In der Wochenblatt-Ausgabe 46 ging es um die Angabe der Wirtschaftswege in der Grundsteuererklärung. Ich habe auch das Problem. Wonach entscheidet sich, ob ein Wirtschaftsweg zur Hofstelle oder zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört? Was ist mit Waldwegen?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Forstwirtschaftliche Nutzung: „Ein Waldweg (Wirtschaftsweg) in einem geschlossenen Waldgebiet im Eigentum dient nur dieser einzigen Nutzung und kann damit eineindeutig dieser Nutzung zugeordnet werden“, erklärt Dipl.-Ing. Klaus Müller, Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger, Warendorf, für die forstwirtschaftlichen Nutzung.

Forstwirtschaftliche Nutzung

Zur forstwirtschaftlichen Nutzung wiederum gehören alle Flächen, die der nachhaltigen Produktion von Rohholz dienen. Das sind Holzboden und Nichtholzboden.

Zur sogenannten Holzbodenfläche gehören neben den bestockten Flächen auch...


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